Per 1.8.2023 wurden die Sonderregelung zur Einfuhr von Haustieren aus der Ukraine aufgehoben.
Da es sich bei der Ukraine um ein
Tollwutrisikoland handelt, benötigen alle Tiere, die in die
Schweiz eingeführt werden sollen, ab sofort wieder eine gültige Tollwutimpfung. Ausserdem müssen die TierbesitzerInnen einen Tollwut-Antikörper-Test vorweisen können. Anschliessend muss eine
Wartefrist eingehalten werden. Das Prozedere kann also mehrer Monate dauern, bis Tiere aus der Ukraine einreisen dürfen.
Falls zu Ihrem Bekanntenkreis geflüchtete Menschen aus der Ukraine zählen:
Bitte informieren Sie diese über die neue Regelung, denn auch eine Wiedereinreise (z.B. nach
einem Kurzaufenthalt im Heimatland) ist nicht mehr möglich, wenn mitgeführte Heimtiere die Einfuhrbedingungen nicht erfüllen.